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  <title>Chaos Computer Club Updates</title>
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  <updated>2015-07-31T03:22:00+02:00</updated>
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    <name>Chaos Computer Club e.V.</name>
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    <title>Nach Strafanzeige gegen netzpolitik.org: CCC lobt Preis für Verratsdatenspeicherung aus</title>
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    <id>http://www.ccc.de/de/753</id>
    <updated>2015-07-31T05:57:48+02:00</updated>
    <published>2015-07-31T03:22:00+02:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p>Nur eine ausführliche Verratsdatenspeicherung kann dem Generalbundesanwalt jetzt noch helfen, den Überblick zu behalten:</p>
<ul>
<li>Welche Journalisten berichten über verfassungsfeindliche Praktiken der Geheimdienste?</li>
<li>Wer äußert sich noch kritisch gegen Überwachungsfetischisten?</li>
<li>Wer hindert V-Männer des Verfassungsschutzes an Aufbau und Unterstützung rechtsradikaler Strukturen?</li>
<li>Wer entfernt Wasserhähne von Großbaustellen?</li>
</ul>
<p>„Endlich haben wir herausgefunden, wie man Herrn Range aus seiner Lethargie reißt!“, freut sich Dirk Engling, Sprecher des CCC. „Lange dachten wir, der Abfluß von Daten inländischer Bürger und Institutionen <a href="http://ccc.de/de/updates/2014/complaint">kümmere den GBA gar nicht</a>. Nun wurden wir eines Besseren belehrt. Sorgen wir dafür, daß es viel für ihn zu tun gibt!“</p>
<p>Herr Range hat die Chance, in die Geschichte einzugehen. In der Spiegel-Affäre von 1962 betrug die Summe der Hafttage für Journalisten rund 190. Eine schöne Herausforderung, um die niedrige zweistellige Plazierung der Bundesrepublik auf der Rangliste der Pressefreiheit endlich in den soliden dreistelligen Bereich auszubauen.</p>
<p>Der Chaos Computer Club möchte daher die schönsten im Jahr 2015 gegen Journalisten oder ihre Quellen eingeleiteten Ermittlungsverfahren wegen <a href="https://twitter.com/derkutter/status/626802428256591872">Landes</a>- oder Hochverrats mit jeweils einem Freiticket zum nächsten Chaos Communication Congress (32C3) prämieren.</p>
<p>Teilnehmer sind aufgerufen, sich an die Journalisten, den CCC oder Whistleblowing-Plattformen Ihrer Wahl zu wenden. Wir freuen uns auf Einreichungen in den Themenbereichen</p>
<ol>
<li>Geheimdienste und Massenüberwachung, samt kommerzieller Partnerfirmen,</li>
<li>Verdeckte Ermittlungen und Verbindungspersonen,</li>
<li>Rekonstruktion geschredderter Akten,</li>
<li>Unterstützung und Duldung rechtsradikaler Terroristen,</li>
<li>Überwachungsvorgänge mißliebiger Oppositionsparteien.</li>
</ol>
<p>Ein Sonderpreis wird für alle Veröffentlichungen ausgelobt, die den GBA dazu bewegen, in der <a href="/de/updates/2015/range">seit Frühjahr 2014 verschleppten Strafanzeige gegen ausländische und inländische Geheimdienste sowie die Bundesregierung</a> aktiv zu werden.</p></div>
    </content>
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    <title>Generalbundesanwalt verschleppt Ermittlungen wegen NSA-Massenüberwachung</title>
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    <id>http://www.ccc.de/de/752</id>
    <updated>2015-07-16T17:58:44+02:00</updated>
    <published>2015-07-11T20:55:00+02:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p>Auf erneuten Druck unserer Rechtsanwälte ist das Schreiben des Generalbundesanwalts (GBA) Harald Range die Antwort auf die Strafanzeige der Internationalen Liga für Menschenrechte (ILMR), des Chaos Computer Clubs (CCC), des Digitalcourage e. V. und vier Einzelpersonen vom 3. Februar 2014. Sie richtet sich gegen die Bundesregierung und beinhaltet die Vorwürfe strafbarer geheimdienstlicher Agententätigkeiten sowie Beihilfe hierzu, Verletzungen des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs und Strafvereitelung im Amt durch Duldung und Kooperation. [1]</p>
<p>Fast eineinhalb Jahre nach der Strafanzeige reagierte der Generalbundesanwalt nun erstmals inhaltlich und ausführlicher mit einem Schreiben, in dem er erläuterte, warum er derzeit kein offizielles Ermittlungsverfahren einleiten will, allerdings Hinweise weiter geprüft würden. Eine abschließende Entscheidung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sei noch nicht ergangen.</p>
<p>Er begründete darin seine anhaltende Inaktivität mit dem „Fehlen an zureichenden und tatsächlichen Anhaltspunkten“ für Straftaten. Während der GBA lang und breit in Bezug auf das Ausspionieren von Merkels Mobiltelefon ausführte, daß er keinerlei Ansätze für Ermittlungen sah, veröffentlichte Wikileaks bereits weitere Beweise für das umfassende Ausspionieren durch die Geheimdienste. [2],[5] Range sah sich jedoch außer Stande, „Zugangsmöglichkeiten zu den von Edward Snowden an verschiedene Medien übergebenen ‚Original‘-Dokumenten“ zu erlangen. Die in der Strafanzeige und weiteren Schriftsätzen von uns ausführlich dokumentierten Belege für die Totalüberwachung der Bevölkerung waren ihm nur zwei dürftige Absätze wert.</p>
<p>CCC-Sprecher Falk Garbsch erklärt dazu: „Jeder Zeitungsleser weiß offenbar mehr über die Spionage gegen Bevölkerung und Regierung als der Generalbundesanwalt. Seine Arbeitsverweigerung ist ein rein politisches Versagen. Offensichtliche Fakten und Belege werden ignoriert.“</p>
<p>Die Bürgerrechtsorganisationen fordern daher nochmals nachdrücklich, daß der Generalbundesanwalt seinen Pflichten als oberster Ankläger endlich nachkommt und unverzüglich Strafermittlungen einleitet, die gebotenen Beweise erhebt und insbesondere Edward Snowden als sachverständigen Zeugen vernimmt.</p>
<p>Die Präsidentin der ILMR, Fanny-Michaela Reisin, kommentiert die Verschleppung der Ermittlungen durch den GBA: „Die Liga kritisiert seit Jahren die Unverträglichkeit von Geheimdiensten mit Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Dass die Bundeskanzlerin und ihre Regierung mit Bezug auf Geheimverträge unverhohlen vor unser aller Augen geltendes Verfassungsrecht bricht und auch noch die Gewaltenteilung aussetzt, ist genauso unerträglich wie die Blockade der nach den Snowden-Enthüllungen zwingend erforderlichen Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft. Das erinnert an Regierungshandeln der Weimarer Republik, das totalitären Verhältnissen den Weg bereitete.“</p>
<p><strong>Links</strong>:</p>
<ul>
<li> [0] Antwort des Generalbundesanwalts auf die Strafanzeige vom 3. Februar 2014: <a href="/system/uploads/190/original/GBA-redacted.pdf">https://www.ccc.de/system/uploads/190/original/GBA-redacted.pdf</a></li>
<li> [1] Chaos Computer Club erstattet Strafanzeige gegen die Bundesregierung: <a href="/de/updates/2014/complaint">https://www.ccc.de/de/updates/2014/complaint</a></li>
<li>[2] All The Chancellor’s Men: <a href="https://www.wikileaks.org/nsa-germany/selectors.html">https://www.wikileaks.org/nsa-germany/selectors.html</a></li>
<li> [3] Strafanzeige gegen Massenüberwachung der Geheimdienste: Wir lassen nicht locker: <a href="/de/updates/2015/gba3">https://www.ccc.de/de/updates/2015/gba3</a></li>
<li> [4] Neue Dokumente belegen Überwachung: CCC erweitert Strafanzeige gegen Geheimdienste und Bundesregierung: <a href="/de/updates/2014/tor-gba">https://www.ccc.de/de/updates/2014/tor-gba</a></li>
<li> [5] <a href="http://www.reuters.com/article/2015/05/03/us-germany-spying-nsa-idUSKBN0NO0G820150503">German prosecutors launch investigation of spying charges</a>, Mai 2015</li>
</ul>
<p> </p>
<p><strong>Hintergrund</strong>:<br/>Am 3. Februar 2014 ist namens der Internationalen Liga für Menschenrechte e. V., des Chaos Computer Clubs e. V. und von Digitalcourage e. V. sowie mehreren unmittelbar Verletzten Strafanzeige gegen US-amerikanische, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und Militärischen Abschirmdienstes sowie gegen den Bundesinnenminister, die Bundeskanzlerin und weitere Verantwortliche erhoben worden. Der Strafanzeige haben sich in der Folgezeit sechs weitere NGOs und 1.848 Einzelpersonen angeschlossen.</p>
<p>Mit einem weiteren Schreiben an den Generalbundesanwalt vom 4. Juni 2014 wurde die Strafanzeige erweitert. Grundlage waren Veröffentlichungen über Operationen der NSA, die einen vom CCC betriebenen Server des Anonymisierungsnetzes Tor gezielt erfaßt und gespeichert hatten.</p>
<p>Nach weiteren zahlreichen Veröffentlichungen und anhaltender Untätigkeit des GBA erweiterten die NGOs anläßlich des zweiten Snowden-Jubiläums die Strafanzeige erneut.</p>
<p>Für weitere rechtliche Informationen stehen die Rechtsanwälte H.-Eberhard Schultz und Claus Förster Tel.: 030/43725026 (außerhalb der Bürozeiten unter 0172 4203768) zur Verfügung.</p></div>
    </content>
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    <title>Staatstrojaner erneut vor dem Bundesverfassungsgericht</title>
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    <id>http://www.ccc.de/de/751</id>
    <updated>2015-07-07T18:08:36+02:00</updated>
    <published>2015-07-06T22:00:00+02:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p>Durch die Novellierung des BKA-Gesetzes wurde das Bundeskriminalamt mit weitreichenden Befugnissen zur Manipulation und Infiltration von informationstechnischen Systemen ausgestattet. Dieser „verdeckte Eingriff in informationstechnische Systeme“ erlaubt neben der sog. „Online-Durchsuchung“ auch die Durchführung der Kommunikationsüberwachung an der Quelle (sog. Quellen-TKÜ). [2] Diese Maßnahmen sollen auch dann durchgeführt werden dürfen, wenn nur der Verdacht einer zukünftigen Straftat besteht. Grundsätzlich ist diese Form der Überwachung nicht auf bestimmte Formen von Systemen festgelegt. So erlaubt das Gesetz neben dem Durchwühlen von Rechnern auch das Abgreifen von Daten von Smartphones, Tablets, Smartwatches und beliebigen anderen IT-Systemen.</p>
<p>Seit der Analyse des DigiTask-Trojaners durch den Chaos Computer Club [3] ist hinreichend belegt, wie hoch die Risiken bei der Infektion von Rechnern durch staatliche Trojaner sind. Der analysierte Staatstrojaner erlaubte neben der vorgesehenen Steuerung durch Ermittlungsbehörden auch gleich das Fernsteuern durch potentielle Angreifer sowie das Nachladen beliebiger Funktionen. Weiterhin eignete sich die Software auch zur optischen und akustischen Überwachung von Wohnräumen, unabhängig von tatsächlich durchgeführter Kommunikation.</p>
<p>Das grundlegende Problem bei der verdeckten Infiltration von IT-Systemen gilt für beide Arten der Schadprogramme, sowohl für eine Quellen-TKÜ als auch für eine sog. „Online-Durchsuchung“: Für die erfolgreiche Einschleusung von staatlicher Spionagesoftware müssen Sicherheitsfunktionen des anzugreifenden Systems dauerhaft überwunden werden.</p>
<p>Der Chaos Computer Club wendet sich nicht nur aus technischen Gründen gegen die Pläne, mittels staatlicher Spionagesoftware informationstechnische Systeme zu infiltrieren, sondern vor allem, weil dabei immer die Gefahr besteht, daß in den geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung, also in die höchstpersönlichen Daten eines Menschen, eingegriffen wird.</p>
<p><strong>Links</strong>:</p>
<p>[1] Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht  zum BKA-Gesetz und zum Einsatz von Staatstrojanern, <a href="http://www.ccc.de/system/uploads/189/original/BKAG_Stellungnahme.pdf">http://www.ccc.de/system/uploads/189/original/BKAG_Stellungnahme.pdf</a></p>
<p>[2] § 20l BKAG, Überwachung der Telekommunikation, <a href="https://dejure.org/gesetze/BKAG/20l.html">https://dejure.org/gesetze/BKAG/20l.html</a></p>
<p>[3] Chaos Computer Club analysiert Staatstrojaner, <a href="/de/updates/2011/staatstrojaner">https://www.ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner</a></p></div>
    </content>
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    <title>Strafanzeige gegen Massenüberwachung der Geheimdienste: Wir lassen nicht locker.</title>
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    <id>http://www.ccc.de/de/750</id>
    <updated>2015-06-05T09:58:12+02:00</updated>
    <published>2015-06-05T00:54:00+02:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p>Beim Generalbundesanwalt Harald Range wurde heute Gegenvorstellung erhoben und erneut beantragt, wegen der geheimdienstlichen Massenüberwachung endlich Ermittlungen aufzunehmen. Strafanzeige hatten wir bereits am 3. Februar 2014 erstattet und in den folgenden Monaten erweitert, insbesondere wegen der dokumentierten Überwachung eines CCC-Tor-Servers. [1] Anstatt aber Ermittlungen einzuleiten, hat der Generalbundesanwalt den Sachverhalt bloß unter „weitere Beobachtung“ gestellt. Bis heute ist kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Daher sehen wir uns gezwungen, erneut tätig zu werden.</p>
<p>Wir fordern weiterhin, Edward Snowden nicht nur als Zeugen zu befragen, sondern ihm freies Geleit und Schutz vor der Auslieferung in die USA zu garantieren.</p>
<p>Seit der Strafanzeige sind durch den NSA-BND-Untersuchungsausschuss und viele internationale Medienberichte zahlreiche neue Erkenntnisse in der Überwachungsaffäre ans Tageslicht gekommen, die vom Generalbundesanwalt nicht weiterhin ignoriert werden dürfen. Das Eingeständnis des Kanzleramtes, bereits seit dem Jahr 2008 von den Überwachungs- und Spionageaktivitäten gewusst zu haben, verpflichtet ihn zur Aufnahme von Ermittlungen gegen den entgrenzten Geheimdienstapparat.</p>
<p>Das Abhören des Mobiltelefons der Bundeskanzlerin und die Wirtschaftsspionage gegen Politiker, Regierungen und Unternehmen sind natürlich willkommene Ablenkungen von der gewohnheitsmäßigen Zusammenarbeit der internationalen Geheimdienste bei der massenhaften Überwachung. Doch die wahren Opfer sind wir, ist unsere Gesellschaft, ist unsere Demokratie.</p>
<p>Wir fordern den Generalbundesanwalt auf, das Ermittlungsverfahren nun endlich einzuleiten, denn die Beweislage ist zumindest für den Verdacht auf strafbare Handlungen erdrückend.</p>
<p><br/>Hintergrund:</p>
<p>Am 3. Februar 2014 ist namens der Internationalen Liga für Menschenrechte e. V., des Chaos Computer Clubs e. V. und von Digitalcourage e. V. Strafanzeige gegen US-amerikanische, britische und deutsche Geheimdienstagenten und ihre Vorgesetzten, die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundeamtes für Verfassungsschutz und Militärischen Abschirmdienstes, sowie gegen den Bundesinnenminister, die Bundeskanzlerin und weitere Verantwortliche erhoben worden. Der Strafanzeige haben sich in der Folgezeit sechs weitere Vereinigungen und 1.848 Einzelpersonen angeschlossen.</p>
<p>Für weitere Informationen steht Rechtsanwalt Hans-Eberhard Schultz unter 0172 4203768 zur Verfügung. Der Schriftsatz ist bei ihm verfügbar.</p>
<p><strong>Links</strong>:</p>
<p>[1] Neue Dokumente belegen Überwachung: <a href="https://ccc.de/de/updates/2014/tor-gba">CCC erweitert Strafanzeige gegen Geheimdienste und Bundesregierung</a></p>
<p>[2] <a href="https://vimeo.com/15920085">We won’t back down</a></p>
<p> </p></div>
    </content>
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    <title>Nachruf auf Klaus Brunnstein</title>
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    <id>http://www.ccc.de/de/749</id>
    <updated>2015-05-22T08:15:14+02:00</updated>
    <published>2015-05-21T23:01:00+02:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p>Seine Leidenschaft innerhalb der Informatik war die IT-Sicherheit und das Nachdenken darüber, wie sich unsere Welt durch die Informationstechnik transformiert. Er galt manchen, nicht nur in Deutschland, als „Viren-Papst“ und betrieb an der Uni seit 1988 ein Forschungslabor für Schadsoftware und deren Bekämpfung. Bekannt wurde er bundesweit durch seinen Sachverstand im Rahmen der Verfassungsbeschwerde gegen die Volkszählung 1983, aus der das heute viel beachtete Recht auf informationelle Selbstbestimmung abgeleitet wurde. Durch das Erklären von Zusammenhängen und Prinzipien technisierter Überwachung hat er seinen Anteil an der Schaffung dieses heute grundlegenden Rechts.</p>
<p>Mit seiner politischen Arbeit gestaltete er die Technikfolgenabschätzung frühzeitig mit und versuchte, ihr zur nötigen Beachtung zu verhelfen. Seine Vorhersage, daß sich staatliche Apparate reichlich der digitalen Möglichkeiten bedienen werden, ist mittlerweile zweifelsohne eingetroffen, und seine Forderung nach Transparenz von staatlichem Handeln ist heute so aktuell wie vor dreißig Jahren.</p>
<p>Vielen Informatik-Studenten der Universität Hamburg bleibt <a href="https://www.inf.uni-hamburg.de/inst/ab/svs/team/brunnstein.html">Klaus Brunnstein</a> als der erste Professor in Erinnerung, bei dem sie eine Vorlesung gehört haben. Jedes Jahr zur Orientierungseinheit hat er eine Vorlesung zum Thema Verantwortung als Informatiker gegeben. Darin hat er erklärt, wie die Systeme, die wir schaffen, unser aller Leben beeinflussen und wie sich dieser Einfluß auch negativ auswirken kann, wie durch Mißbrauch ein gut gemeintes Werkzeug zu einem gegenteiligen Zweck umgenutzt werden kann. Er wies mit Nachdruck auf die Verantwortung der Entwickler dieser Systeme hin.</p>
<p>Zum Chaos Computer Club (CCC) hat Klaus Brunnstein über viele Jahre ein ambivalentes Verhältnis gepflegt: Er hat Unsinn stets Unsinn genannt und mochte sich mit mancher Interpretation der Hackerethik nur schwerlich anfreunden. 1984 übte Brunnstein heftige Kritik am damaligen Btx-Hack, den er frei raus eine „kriminelle Handlung“ nannte; trotzdem pflegten die Hacker guten Kontakt mit ihm. Es blieb eine freundschaftliche Zuneigung, eine gegenseitige. Als Besucher auf den Congressen hat er seine fachmännische und stets pointiert vorgetragene Kritik geäußert, wo es paßte, und Diskurse vorangetrieben.</p>
<p>Er wird uns ein Vorbild bleiben, und wir werden ihn vermissen.</p>
<p>Klaus Brunnsteins Familie hat eine Kondolenz-E-Mailadresse eingerichtet: <a href="mailto:gedenken(at)brunnstein.de">gedenken(at)brunnstein.de</a>.</p></div>
    </content>
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    <title>CCC unterstützt den AK Vorrat Österreich mit 8.000 Euro</title>
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    <id>http://www.ccc.de/de/748</id>
    <updated>2015-05-16T19:31:45+02:00</updated>
    <published>2015-05-16T04:07:00+02:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p>Die anlaßlose Überwachung aller Kommunikationsvorgänge der gesamten Bevölkerung, ursprünglich einfach Vorratsdatenspeicherung genannt, ist aktuell nicht nur in Deutschland wieder ein Thema. Seit vielen Jahren wird das Vorhaben von der Politik auf Landes- und Europaebene wiedergekäut, auch nachdem der Europäische Gerichtshof am 8. April 2014 die EU-Richtline zur Vorratsdatenspeicherung (VDS) für ungültig erklärte.</p>
<p>Der AK Vorrat kämpft in Österreich und Europa für die Abschaffung der VDS und die Verhinderung ähnlicher Instrumente der anlaßlosen Massenüberwachung. Das Urteil des EuGH, mit dem die Richtlinie zur VDS gekippt wurde, ist wesentlich auf die Arbeit des Vereins zurückzuführen. Erstmals wurde eine EU-Richtlinie als Ganzes für unzulässig erklärt.</p>
<p>Der AK Vorrat Österreich wurde 2009 im besetzten Audimax der Uni Wien gegründet. Trotz massiven Protests und vieler sachlicher Gegenargumente wurde die VDS in Österreich beschlossen, worauf der AK Vorrat mit der damals größten Bürgerinitiative Österreichs reagiert hat. Die Regierung hat das Anliegen von 106.067 Bürgern jedoch ignoriert und sich weder gegen die EU-Richtlinie zur VDS eingesetzt noch die sonstigen Anti-Terror-Gesetze auf ihre Grundrechtstauglichkeit hin evaluiert. Infolgedessen zog der AK Vorrat vor den Österreichischen Verfassungsgerichtshof und klagte gemeinsam mit 11.141 Betroffenen gegen die VDS. Die Klage wurde gemeinsam mit der von Digital Rights Ireland an den Europäischen Gerichtshof weiterverwiesen und führte dort zur schlußendlichen Abschaffung der EU-Richtlinie zur VDS. Kurz darauf hat auch der Österreichische Verfassungsgerichtshof seine Verhandlungen fortgesetzt und die VDS in Österreich aufgehoben.</p>
<p>Nicht nur ist die VDS damit in Österreich für illegal erklärt worden, die Begründungen der Urteile liefern auch starke Argumente gegen weitere Gesetze zur anlaßlosen Massenüberwachung, wie etwa die VDS von Reisebewegungen (Passenger Name Record, PNR). Die Hürden für andere Überwachungsgesetze sind damit so hoch geschraubt wie noch nie, sofern die Politik höchstgerichtliche Entscheidungen nicht gänzlich ignoriert.</p>
<p>Nach der erfolgreichen Abschaffung der VDS hat der AK Vorrat die zweite Forderung seiner Bürgerinitiative in Angriff genommen: die Evaluierung der übrigen Überwachungsgesetze in Österreich. In diesem Zusammenhang wird derzeit ein wissenschaftlicher Katalog ("HEAT") ausgearbeitet, der als Vorlage für die Evaluierung aller Überwachungsgesetze in Österreich sowie auch anderer Staaten dienen soll. Das Konzept beruht auf der Idee einer Überwachungsstaat-Gesamtrechnung, die das deutsche Bundesverfassungsgericht in seiner Aufhebung der VDS angeführt hat. Diese besagt, daß der Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen nicht nur aufgrund einer einzelnen Überwachungsmaßnahme gemessen werden kann. Vielmehr müssen alle Überwachungsmaßnahmen (und die dort gewonnenen und verknüpften Daten) in der Gesamtschau bewertet werden, um den Eingriff in die Privatsphäre eines Menschen ermessen zu können. Was selbstverständlich klingt, ist leider noch niemals gemacht worden.</p>
<p>„Wir wollen ein Werkzeug für Überwachungsrückbau entwickeln, mit dem die Diskussion in eine bürgerrechtsfreundliche Richtung gewendet werden kann und zukünftige Gesetzesvorhaben frühzeitig nach Grundrechtskriterien geprüft werden können. Wir wollen mit den höchstgerichtlichen Urteilen im Rücken dem blinden Überwachungswahn mancher Politiker etwas entgegensetzen“, so Thomas Lohninger vom AK Vorrat.</p>
<p>Neben der wissenschaftlichen Arbeit verfolgt der AK Vorrat die europäische [1] und österreichische Tagespolitik und reagiert auf die ständigen Forderungen nach einer Wiedereinführung der VDS [2] und anderen Überwachungsgesetzen [3]. Er organisierte dagegen Demonstrationen – beispielsweise vor dem Innenministerium in Wien [4] und rief zum Protest gegen TTIP auf [5]. Es wurden parlamentarische Anfragen zur Überwachungssituation in Österreich [6] gestellt und in Anlaßfällen Stellungnahmen zu Überwachungsgesetzen verfaßt, wie aktuell zum Staatsschutzgesetz zur Errichtung von zehn neuen Geheimdiensten in Österreich [7].</p>
<p>Wir sind stolz, diese Arbeit des AK Vorrat Österreich unterstützen zu können – nicht nur mit unserer Spende, sondern auch durch Zusammenarbeit und Austausch, um gemeinsam die Überwachungsmaschinerie zu stoppen.</p>
<p>Links:</p>
<p>[1] <a href="https://www.akvorrat.at/europäisches-parlament-entscheidet-über-die-vorratsdatenspeicherung-von-fluggastdaten">https://www.akvorrat.at/europäisches-parlament-entscheidet-über-die-vorratsdatenspeicherung-von-fluggastdaten</a></p>
<p>[2] <a href="https://www.akvorrat.at/mikl-leitner-vorratsdatenspeicherung-muss-neu-diskutiert-werden">https://www.akvorrat.at/mikl-leitner-vorratsdatenspeicherung-muss-neu-diskutiert-werden</a></p>
<p>[3] <a href="https://www.akvorrat.at/parlament-stimmt-geschlossen-gegen-massenüberwachung">https://www.akvorrat.at/parlament-stimmt-geschlossen-gegen-massenüberwachung</a></p>
<p>[4] <a href="https://www.akvorrat.at/je-suis-terroriste-lassen-wir-uns-nicht-wie-terroristen-behandeln">https://www.akvorrat.at/je-suis-terroriste-lassen-wir-uns-nicht-wie-terroristen-behandeln</a></p>
<p>[5] <a href="https://www.akvorrat.at/wieso-ttip-co-das-netz-bedrohen-und-was-wir-dagegen-tun-können">https://www.akvorrat.at/wieso-ttip-co-das-netz-bedrohen-und-was-wir-dagegen-tun-können</a></p>
<p>[6] <a href="https://www.akvorrat.at/akvorrat-startet-breite-untersuchung-zur-überwachungssituation-österreich">https://www.akvorrat.at/akvorrat-startet-breite-untersuchung-zur-überwachungssituation-österreich</a></p>
<p>[7] <a href="https://www.akvorrat.at/der-entwurf-zum-neuen-staatsschutzgesetz-liefert-neue-qualität-des-überwachungsstaates">https://www.akvorrat.at/der-entwurf-zum-neuen-staatsschutzgesetz-liefert-neue-qualität-des-überwachungsstaates</a></p></div>
    </content>
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    <title>Das Recht, andere Software auf seinem Computer zu installieren</title>
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    <updated>2015-05-06T09:00:06+02:00</updated>
    <published>2015-05-05T23:56:00+02:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><blockquote>
<p>Heute, am internationalen Tag gegen DRM, rufen die unterzeichnenden Organisationen die Legislative auf, das Recht auf Tüfteln für jeden zu sichern. Damit es jedem erlaubt ist, Software auf seinem Endgerät zu ersetzen oder zu erweitern, und somit der Nutzer ermächtigt wird, sein Eigentum zu kontrollieren.</p>
<p>Viele Hersteller versehen ihre Geräte heute mit zusätzlichen technologischen Einschränkungen, die die Eigentümer davon abhalten, ihr Gerät selbst oder durch Hilfe anderer anzupassen. Das kann zu einer Lizenzverletzung führen (wie bei den Lizenzen von Freier Software/Open-Source-Software, die dazu berechtigen, die Software zu jedem Zweck zu verwenden, zu verstehen, zu verbreiten und zu verbessern). Es ist eindeutig, daß jegliches Recht auf Tüfteln mit einer gesetzlichen Regelung einhergehen muß, die eine technologische Einschränkung dieses Rechts verhindert.</p>
<p>Um zu gewährleisten, daß Geräteeigentümer die Kontrolle über ihre eigene Technologie haben, fordern die folgenden Organisationen, daß jedem das Recht auf Tüfteln zugestanden wird und daß technologische Einschränkungen, die mit diesem Recht in Konflikt stehen, gesetzlich eingeschränkt werden.</p>
</blockquote>
<p>Safecast ist ein globales Projekt, um Strahlungsdaten von überall auf der Welt zu erfassen und diese Informationen öffentlich bereitzustellen. Beim Start des Projekts nutzte Safecast angepaßte Hardware in Kombination mit eigens geschriebener Software und einigen cleveren Kniffen, um es jedem zu ermöglichen, beim Projekt mitzuwirken. Dieser Einfallsreichtum, diese Fähigkeit, eine bestehende Technologie durch das Ersetzen oder Erweitern der bestehenden Software anzupassen, sollte in Zukunft durch Gesetze erlaubt und gefördert werden. Im Beispiel von Safecast hat sie glücklicherweise niemand davon abgehalten, innovativ zu sein.</p>
<p>Aber um unsere Sicherheit, Privatsphäre und unseren Komfort zu erhöhen, brauchen wir alle die Möglichkeit, Programme, die wir täglich nutzen, zu installieren oder zu ersetzen. Auch wenn wir einfach nur ein anderes Programm auf unserem Laptop, Tablet, Mobiltelefon, Router, Fernseher, Auto oder anderem Gerät nutzen wollen.</p>
<p><strong>Links</strong>:</p>
<p><a href="https://fsfe.org/news/2015/news-20150506-01.de.html">FSFE: Eine Einschränkung von technischen Einschränkungen</a></p></div>
    </content>
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    <title>Nicht zielführend, dafür risikoreich: Stellungnahme zum geplanten IT-Sicherheitsgesetz</title>
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    <id>http://www.ccc.de/de/746</id>
    <updated>2015-04-20T11:20:20+02:00</updated>
    <published>2015-04-20T02:43:00+02:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p>Nicht eine einzige der im Gesetzesentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen ist zielführend, um die IT-Sicherheit tatsächlich zu erhöhen. Man hat offenbar ein Verständnis von IT-Sicherheit in ein Gesetz gegossen, wonach lediglich durch mehr verpflichtende Dokumentations- und Berichtsregularien und Checklisten in den Unternehmen wirksame Verbesserungen herbeigeführt werden könnten. Doch der nun vorgesehene enorme Bürokratieaufwand ist nicht nur zeitaufwendig und in der Sache nutzlos, sondern hält auch noch die an einer wirksamen IT-Sicherheit Arbeitenden von wirklich sinnvollen Maßnahmen ab.</p>
<p>Der Gesetzentwurf sieht zudem das exklusive Sammeln von Angriffswissen über Sicherheitslücken und -vorfälle beim umstrittenen Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vor, dem dabei keinerlei Regeln zur Zweckbindung der so erhobenen Daten auferlegt werden sollen. [2] Spätestens seit bekanntwurde, daß das BSI seit Jahren an entscheidender Position staatliche Schadsoftware mitentwickelt, genießt das Amt kein Vertrauen mehr. [3] Der CCC erneuert daher seine Forderung, das BSI endlich zu einer vom Innenministerium unabhängigen Bundesbehörde mit klarem Sicherheitsauftrag zu machen, die bei Staatstrojaner-Plänen oder anderen Maßnahmen, die zur Senkung der IT-Sicherheit beitragen, nicht mehr zuarbeiten darf.</p>
<p>Hohes Mißbrauchspotential und ein beachtliches Risiko stellt eine weitere im Gesetzentwurf vorgesehene Maßnahme dar: Man möchte allerhand Internet-Verkehrsdaten sammeln, die angeblich bei Störungsaufklärungen behilflich sein sollen. Aus technischer Perspektive gibt es aber dafür keine Begründung.</p>
<p>Der Gesetzesentwurf vernachlässigt insgesamt die Interessen aller normalen Nutzer und enthält keinerlei Initiativen oder Ansätze, deren Situation zu verbessern. Bei Privatpersonen und den ihnen entstehenden Schäden durch mangelnde IT-Sicherheit soll offenbar alles so bleiben, wie es derzeit ist.</p>
<p><strong>Links</strong>:</p>
<p>[0] <a href="https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw17_pa_inneres/367474">Anhörung zum IT-Sicherheitsgesetz</a>, in der Linus Neumann für den CCC als Sachverständiger teilnehmen wird</p>
<p>[1] <a href="http://ccc.de/system/uploads/186/original/ITSG_Stellungnahme.pdf">Stellungnahme des CCC zum IT-Sicherheitsgesetz</a> (pdf)</p>
<p>[2] <a href="https://www.datenschutz.hessen.de/k89.htm#entry4320">IT-Sicherheitsgesetz nicht ohne Datenschutz!</a></p>
<p>[3] <a href="https://netzpolitik.org/2015/geheime-kommunikation-bsi-programmierte-und-arbeitete-aktiv-am-staatstrojaner-streitet-aber-zusammenarbeit-ab/">BSI arbeitete aktiv am Staatstrojaner</a></p></div>
    </content>
  </entry>
  <entry>
    <title>Britische Regierung maßt sich das Recht an, weltweit Computer und Mobiltelefone zu hacken</title>
    <link type="text/html" href="http://www.ccc.de/de/updates/2015/weltweit-computer-und-mobiltelefone-hacken" rel="alternate"/>
    <id>http://www.ccc.de/de/745</id>
    <updated>2015-03-18T00:57:51+01:00</updated>
    <published>2015-03-17T22:18:00+01:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p>Diese alarmierenden Zugeständnisse stammen aus einem Gerichtsdokument, das heute von <a href="https://www.privacyinternational.org/">Privacy International</a> und dem Chaos Computer Club veröffentlicht wird. [1] Dieses Dokument stammt aus zwei anhängigen Verfahren gegen den Geheimdienst GCHQ, die das staatlich finanzierte Hacken anfechten, das durch Edward Snowden aufgedeckt wurde. [2] Der Chaos Computer Club (CCC) ist als Beschwerdeführer an einem dieser Verfahren beteiligt. In dem Dokument umreißt die britische Regierung ihre weitreichenden Befugnisse, persönliche Geräte und Netzwerke, die wir tagtäglich nutzen, zu infiltrieren.</p>
<p>Versteckt in dem Dokument behaupten die Regierungsjuristen, daß die Geheimdienste zwar eine Autorisierung benötigten, um Computer und Mobiltelefone für "geheimdienstliche Ziele" zu hacken, das GCHQ aber ebenso die Erlaubnis habe, in Computer irgendwo auf der Welt einzubrechen, selbst wenn gar keine Verbindung zu einem Verbrechen oder einer Gefahr für die "nationale Sicherheit" vorliegt.</p>
<p>Solche Ermächtigungen sind ein außerordentlich starker Eingriff in die Privatsphäre. Das Hacken eines Computers ist das moderne Äquivalent zu einem Einbruch inklusive Durchsuchung der Aktenschränke, Tagebücher, Korrespondenz und der Verwanzung der Wohnung für fortlaufende Überwachung. Beim Hacking von Mobiltelefonen kommt noch das Abgreifen der Bewegungsdaten hinzu. Einmal mit Spionagesoftware infiziert, wird das Opfer permanent überwacht, wo auch immer es hingeht.</p>
<p>Zusätzlich machen die Geheimdienste für sich das Recht geltend, unter falscher Flagge Kommunikationsnetzwerke auf eine Weise zu infiltrieren, welche die Sicherheit des gesamten Internet unterminiert. Daß solche Operationen bereits laufen, ist durch die mediale Berichterstattung belegt, die detailliert zeigt, wie das GCHQ mit der Schadsoftware Regin den belgischen Telekommunikationskonzern Belgacom und den weltweit größten Anbieter von SIM-Karten, Gemalto, infiltrierte.</p>
<p>Das Gerichtsdokument beruht auf einem Verhaltenskodex-Entwurf über "equipment interference" (Geräte-Beeinflussung), das vom Investigatory Powers Tribunal (IPT) klammheimlich am selben Tag veröffentlicht wurde wie das Urteil, das dem GCHQ bescheinigt, in der Vergangenheit unrechtmäßig Daten mit der US-amerikanischen NSA ausgetauscht zu haben.</p>
<p>In den letzten zehn Jahren betrieb das GCHQ staatlich finanzierte Hacks ("Computer Network Exploitation"), ohne daß der Öffentlichkeit dieser Verhaltenskodex bekannt war. Diese fehlende Transparenz ist ein Verstoß gegen die Obliegenheit, daß auch Geheimdienste nach dem Gesetz handeln müssen. Der Verhaltenskodex-Entwurf ist noch nicht durch das britische Parlament verabschiedet worden und bis zum 20. März 2015 offen für öffentliche Kommentare.</p>
<p>Der Bericht der ISC von letzter Woche bestätigt zum ersten Mal öffentlich, daß das GCHQ für seine CNE-Operationen Sicherheitslücken nutzt, inklusive bisher unveröffentlichter Lücken (0day exploits). Die genaue Anzahl der Sicherheitslücken wurde allerdings nicht bekanntgegeben.</p>
<p>Mit der Unterstützung von Privacy International wurden zwei Beschwerden beim IPT eingereicht, die das flächendeckende Hacken des GCHQ anfechten. Der Hauptkritikpunkt der ersten Beschwerde, in der Privacy International als Beschwerdeführer auftritt, ist die bekanntgewordene Berechtigung des GCHQ und der NSA, potentiell Millionen von Computern und Mobiltelefonen weltweit mit Schadsoftware zu infizieren, was ihnen die Fähigkeit gibt, Unmengen persönlicher Daten abzuschöpfen, Mikrophone und Kameras einzuschalten, bei Telefongesprächen mitzulauschen und Aufenthaltsorte nachzuverfolgen. Dies ist der erste Gerichtsfall im Vereinigten Königreich, der sich mit der Benutzung von Hacker-Werkzeugen durch die Geheimdienste befaßt.</p>
<p>Die zweite Beschwerde wurde zusammen mit sieben Internet- und Kommunikationsanbietern aus aller Welt eingereicht, die ein Ende der Instrumentalisierung von Netzwerk-Infrastruktur für illegale Zugriffe auf die private Kommunikation von potentiell Millionen von Menschen durch den GCHQ fordern. Die von Riseup (USA), GreenNet (GB), Greenhost (Niederlande), Mango (Zimbabwe), Jinbonet (Korea), May First/People Link (USA) und dem Chaos Computer Club eingereichte Beschwerde ist das erste juristische Verfahren, mit dem die Internet- und Kommunikationsanbieter gemeinsam gegen die gezielten Angriffe und die mißbräuchliche Ausnutzung von Kommunikationsinfrastruktur durch das GCHQ vorgehen.</p>
<p>Eric King, stellvertretender Direktor von Privacy International:</p>
<p>"Die Regierung ist bereits seit einem Jahrzehnt tief ins Hacken involviert und dennoch wurden sie bisher kein einziges Mal für ihr Handeln zur Verantwortung gezogen. Sie haben sich das Recht herausgenommen, in die Geräte, die uns nah und wichtig sind, die Mobiltelefone und Computer, die integraler Bestandteil unseres Lebens sind, einzubrechen. Schlimmer noch ist, daß sie ohne rechtliche Grundlage der Ansicht sind, daß sie die Befugnis haben, jeden zu hacken, den sie möchten, unabhängig davon, ob es einen Verdacht auf ein Verbrechen gibt. Dieses anlaßlose Hacken muß aufhören und die Aktivitäten des Geheimdienstes in ihre rechtlichen Schranken gewiesen werden."</p>
<p>Cedric Knight von GreenNet:</p>
<p>"Unsere gemeinsame Beschwerde führte bereits dazu, daß der Geheimdienst seine Interpretation des britischen Rechts veröffentlicht hat. Leider ist das, was zum Vorschein kam, nicht schön. In der Veröffentlichung des GCHQ gibt es nichts, das uns zusichert, daß unsere Mitarbeiter oder deren Ausrüstung nicht gehackt werden. Wir sind weiterhin sehr besorgt, daß Edward Snowden sowohl recht hat mit seiner Behauptung, daß das GCHQ die besten Intrusions-Werkzeuge aller Geheimdienste nutzt, als auch und wie weit die Infiltrierungspraktiken gehen und wie groß die damit verbundenen Risiken für die Netzwerk-Sicherheit, Privatsphäre, Freiheit und Sicherheit von Internet-Benutzern weltweit sind."</p>
<p>Jan Girlich, ein Sprecher des Chaos Computer Clubs, sagt:</p>
<p>"Es ist augenfällig, daß das GCHQ seine Macht für grenzenlos hält und sich nicht um rechtliche Beschränkungen kümmert. Das Hacken von Netzwerk-Infrastruktur und Computern und Mobiltelefonen von Bürgern aus Gründen der vermeintlichen nationalen Sicherheit untergräbt in Wahrheit IT-Infrastrukturen auf struktureller Ebene. Dadurch wird unsere Infrastruktur verwundbar und die persönlichen Informationen von potentiell Millionen von Menschen gelangen in die Hände von Geheimdiensten, die sich nicht an geltendes Recht gebunden fühlen und enorme Macht über das Leben der betroffenen Menschen haben. Infiltration und Hacken von beliebigen Computern weltweit einfach durch das Veröffentlichen von den Regeln, unter denen dies geschieht, für legal zu erklären, macht es aber noch nicht richtig, das zu tun. Massenüberwachung und Hacken durch Geheimdienste ist immer noch falsch und muß gestoppt werden."</p>
<p>May First/People Link:</p>
<p>"Das Internet ist eine Technologie, die die schädlichen Barrieren nationaler Grenzen aufbricht, indem es jedem Zugang zu den Gedanken und Erfahrungen der Menschheit gibt. Aber einige Regierungen nutzen diese grenzenlose Welt, um die Rechte anderer zu mißbrauchen und effektiv das Konzept des Zugangs zu den Erfahrungen anderer zu pervertieren. May First schließt sich mit Partnern zusammen, um diese Perversion zu bekämpfen."</p>
<p>Korean Progressive Network Jinbonet:</p>
<p>"Es ist sehr überraschend, daß die britische Regierung behauptet, sie könne legal jeden Menschen auf der Welt – selbst ohne Anfangsverdacht – hacken. Die Geheimdienste aller Länder, inklusive des GCHQ und dem nationalen Geheimdienst von Korea, scheinen zu vergessen, für wen und für was sie eigentlich zu arbeiten haben. Nationale Sicherheit, die nicht auf Gesetzen und Menschenrechten fußt, dient nur den Interessen der Mächtigen."</p>
<p>Links:</p>
<ul>
<li>[1] <a href="/system/uploads/174/original/Privacy_Greennet_Open_Response_6_Feb_2015.pdf">Open Response beim IPT</a> (pdf)</li>
<li>[2] <a href="http://ccc.de/de/updates/2014/chaos-computer-club-klagt-gegen-gchq">Chaos Computer Club klagt gegen GCHQ</a></li>
<li>[3] <a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Globale_%C3%9Cberwachungs-_und_Spionageaff%C3%A4re">Weltweite Überwachungs- und Hacking-Enthüllungen über Geheimdienste</a> (2013 bis heute) </li>
</ul></div>
    </content>
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    <title>Nachruf Benedikt Marquard</title>
    <link type="text/html" href="http://www.ccc.de/de/updates/2015/benedikt-marquard" rel="alternate"/>
    <id>http://www.ccc.de/de/742</id>
    <updated>2015-02-04T03:24:28+01:00</updated>
    <published>2015-02-04T02:10:00+01:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p>Am Dienstag erreichte uns die traurige Nachricht, daß unser langjähriges aktives Clubmitglied Benedikt Marquard verstorben ist.</p>
<p>In tiefer Trauer verabschieden wir uns von unserem Freund Benedikt „Käpt'n Bene“ Marquard (DO1BTM), einem begeisterten Hacker, Programmierer, Funkamateur und Admin, der bei neuen Projekten im Mannheimer Erfa immer von Anfang an mit Tatkraft und Begeisterung dabei war.</p>
<p>Viel zu früh aus dem Leben gerissen, wird uns Bene neben seiner endlosen Hilfsbereitschaft und immer guten Laune auch mit seinen Projekten und Ideen in Erinnerung bleiben, die im Club viele Spuren hinterlassen werden.</p>
<p>Vom Server bis zur Lightwall, vom 3D-Drucker bis zum elektronischen Raumstatus hat er viel geschaffen, was uns bleibt. So können wir nur danke sagen: für viele gemeinsame Stunden, für viele gute Gespräche, unvergeßliche Momente und ansteckende gute Laune. Bene, Du wirst uns in Erinnerung bleiben! Wir verlieren mit Dir nicht nur ein Mitglied, sondern auch einen guten Freund.<br/>Allen Angehörigen, Kollegen und Freunden sprechen wir unser Beileid aus und wünschen viel Kraft.</p>
<p><img src="/system/uploads/173/original/bene.jpg" alt="benedikt" height="243"/></p></div>
    </content>
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    <title>CCC fordert Ausstieg aus unverschlüsselter Kommunikation</title>
    <link type="text/html" href="http://www.ccc.de/de/updates/2015/ccc-fordert-ausstieg-aus-unverschlusselter-kommunikation" rel="alternate"/>
    <id>http://www.ccc.de/de/741</id>
    <updated>2015-01-22T11:52:50+01:00</updated>
    <published>2015-01-22T10:21:00+01:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p>Aus blanker Angst vor  technischen Einschränkungen der Möglichkeiten von Ermittlern und Hackern  im Staatsdienst haben sich Politiker für ein faktisches Verbot  effektiver Kryptographie ausgesprochen – allen voran der britische  Premierminister David Cameron und EU-“Anti-Terror-Koordinator” Gilles de  Kerchove. Ziel sei es, "Bedarfsträgern" jederzeit vollen Zugriff auf  digitale Kommunikation zu gewähren. Daß dabei notgedrungen das Rad der  technischen Evolution auf das Niveau von Windows 3.1 zurückgedreht  werden muß, nehmen sie entweder in Kauf oder ist ihnen noch nicht  erklärt worden.</p>
<p>Wenig  überraschend gibt es kaum konkrete Aussagen, wie das Krypto-Verbot  umgesetzt werden soll. Möglicherweise wird das sogenannte Key-Escrow auf  der politischen Agenda stehen, also das Hinterlegen des geheimen  Schlüssels für "Bedarfsträger" an zentraler Stelle. Das birgt nicht nur  Mißbrauchspotential: Man erzeugt damit auch ein lohnenswertes  Angriffsziel für jeden Geheimdienst dieser Welt nebst deren Partnern  oder anderen Kriminellen. Auch eine Forderung nach einer Verpflichtung  der Anbieter, Hintertüren einzubauen, wäre so kurzsichtig wie  kontraproduktiv.</p>
<p>An dieser Anti-Krypto-Gebetsmühle dreht nun auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière, offenbar ohne jeden Lerneffekt aus höchstrichterlichen Urteilen, der  bekanntgewordenen Spionage ausländischer Geheimer und Binsenweisheiten  aus den Informatik-Erstsemestervorlesungen. Technisch mehr oder weniger  versierte Menschen sind jederzeit in der Lage, Maßnahmen zu treffen, die  eine verschlüsselte Kommunikation verheimlichen. Daher wird eine  Regulierung der Verschlüsselung nicht nur ins Leere laufen, sie ist auch  schädlich und praktisch nicht durchführbar.</p>
<p>Wenn  wir eines aus den Snowden-Papieren zur Kenntnis nehmen müssen, dann ist  es der Aufruf zur digitalen Selbstverteidigung durch Verschlüsselung.  "Nach den öffentlich gewordenen Spionage-Programmen von Echelon bis zu  den Snowden-Leaks, ist es offensichtlich, daß die Macht, Verschlüsselung  zu brechen, für wirtschaftliche und militärische Interessen mißbraucht  wird," erklärt CCC-Sprecher Jan Girlich.</p>
<p>Der  CCC fordert daher ein striktes Verbot unverschlüsselter Kommunikation.  Jedes Bit und jedes Byte, das von Providern transportiert und von Banken  oder dem Finanzamt verarbeitet wird, muß verschlüsselt sein. Wer Daten  seiner Kunden unverschlüsselt überträgt, archiviert und damit deren  Sicherheit gefährdet, muß mit empfindlichen Strafen belegt werden. Und  das nicht erst, wenn der Mißbrauch der Daten zufällig bekanntgeworden ist.</p>
<p>Wir  fordern, daß die Millionen, die in die Militarisierung der Netze  gesteckt werden, stattdessen in den Bau offener, sicherer Systeme zu  investieren sind. Statt weitere Millionen in die digitale Aufrüstung  gegen die eigene Bevölkerung zu investieren, fordert der CCC, diese  Gelder in bessere technische Ausbildung fließen zu lassen. Effektive  Kryptographie muß zum obligatorischen Standard in der Kommunikation über  das Internet werden. Die Regierung sollte endlich sämtliche Pläne zur  Totalüberwachung des Internets über Bord werfen und sich den  eigentlichen Problemen dieser Thematik widmen: der Ahnungslosigkeit in  den eigenen Reihen.</p>
<p>By the way: Es lebe die Mathematik!</p>
<p><strong>Links</strong>:</p>
<ul>
<li>[1] So wird es auch diesmal <a href="http://altlasten.lutz.donnerhacke.de/mitarb/lutz/security/cryptoban/">ausgehen</a></li>
</ul></div>
    </content>
  </entry>
  <entry>
    <title>Transparenzgesetz: CCC setzt sich für Veröffentlichungspflicht ein</title>
    <link type="text/html" href="http://www.ccc.de/de/updates/2015/transparenzgesetz" rel="alternate"/>
    <id>http://www.ccc.de/de/740</id>
    <updated>2015-01-21T18:54:01+01:00</updated>
    <published>2015-01-19T03:51:00+01:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p>Heute hat der Chaos Computer Club (CCC) den Rechtsweg beschritten und Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Handelskammer Hamburg erhoben. [2] Die Klage ist darauf gerichtet, daß die Handelskammer in vollem Umfang ihre Daten in das Informationsregister nach dem Transparenzgesetz einstellt. Vertreten werden wir vom Hamburger Justizsenator a. D., Rechtsanwalt Dr. Till Steffen.</p>
<p>Am 19. September 2014 war von der Freien und Hansestadt Hamburg das Informationsregister [5] eingerichtet worden, in das alle Behörden eine Vielzahl von Informationen einzustellen haben. Der genaue Umfang der Information ist in § 3 Abs. 1 des Hamburgischen Transparenzgesetzes (HmbTG) definiert. Darunter fallen beispielsweise Verträge, Gutachten und Vorstandsgehälter. Die Handelskammer hat ihre Informationen jedoch nicht eingestellt. Die Klage ist auf sämtliche Informationen aus dem Katalog von § 3 Abs. 1 HmbTG gerichtet und nicht nur auf einzelne Daten.</p>
<p>Michael Hirdes vom CCC, der bereits seit 2012 an der Entstehung des Transparenzgesetzes durch die Volksinitiative „Tranzparenz schafft Vertrauen“ [3], [4] beteiligt war, sagt: „Es war von vornherein vorgesehen und klar formuliert, daß auch die Handelskammer und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts vollständig dem Transparenzgesetz unterfallen sollen. Die Handelskammer hat durch politische Einflußnahme nach Erlaß des Gesetzes versucht, sich der öffentlichen Kontrolle zu entziehen. Wir wollen durchsetzen, daß hier wirklich Transparenz herrscht und jeder auch diesen Teil staatlicher Tätigkeit genau unter die Lupe nehmen kann. Die Geheimniskrämerei der Handelskammer muß ein Ende haben.“</p>
<p>Rechtsanwalt Dr. Till Steffen sagt: „Das Transparenzgesetz definiert den Begriff ‚Behörde‘ in Anlehnung an den bewährten funktionalen Behördenbegriff aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz. Danach sind öffentlich-rechtliche Körperschaften wie Kammern, Hochschulen und ähnliches ohne Zweifel umfaßt. Im Gesetzgebungsverfahren gab es hierzu nie eine streitige Debatte. Sämtliche Entwürfe bezogen sich ausdrücklich auf den funktionalen Behördenbegriff. Klärungsbedürftig war nur, inwieweit auch Unternehmen wie GmbHs oder Aktiengesellschaften, die in städtischer Hand sind, dem Transparenzgesetz unterliegen.“</p>
<p>Das Hamburger Transparenzgesetz soll Vorbild sein für andere Bundesländer. So hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz einen Gesetzentwurf [1] vorgelegt, der das seit 2009 geltende Landesinformationsfreiheitsgesetz ablösen soll. Wir begrüßen ausdrücklich, daß damit das erste Flächenland in Deutschland ein modernes Transparenzgesetz schafft.</p>
<p><strong>Links</strong>:</p>
<ul>
<li>[1] Referentenentwurf Transparenzgesetz Rheinland-Pfalz, Stand: 28. November 2014: <a href="http://isim.rlp.de/no_cache/buerger-und-staat/informationsfreiheit/?cid=30843&amp;did=137834&amp;sechash=21941546">Referentenentwurf</a></li>
<li>[2] <a href="http://www.ccc.de/system/uploads/170/original/handelskammer.pdf">http://www.ccc.de/system/uploads/170/original/handelskammer.pdf</a></li>
<li>[3] Volksinitiative Tranzparenz schafft Vertrauen: <a href="http://www.transparenzgesetz.de/">http://www.transparenzgesetz.de/</a></li>
<li>[4] Vortrag „Gesetze hacken“ bei der <a href="http://media.ccc.de/browse/conferences/sigint12/konferenz_mp6_og_-_2012-05-20_12_00_-_gesetze_hacken_-_dodger_-_6.html#video">SIGINT</a></li>
<li>[5] Vortrag von Lothar Hotz beim 31c3: <a href="http://media.ccc.de/browse/congress/2014/31c3_-_6582_-_de_-_saal_2_-_201412281600_-_das_transparenzportal_hamburg_-_lothar_hotz.html#video">Das Transparenzportal Hamburg</a></li>
</ul></div>
    </content>
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  <entry>
    <title>Nichtregierungsorganisationen mahnen zur Wahrung freiheitlicher Werte</title>
    <link type="text/html" href="http://www.ccc.de/de/updates/2015/nichtregierungsorganisationen-mahnen-zur-wahrung-freiheitlicher-werte" rel="alternate"/>
    <id>http://www.ccc.de/de/739</id>
    <updated>2015-01-19T03:50:46+01:00</updated>
    <published>2015-01-12T12:27:00+01:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
  <p>Am 7. Januar 2015 ereignete sich in Paris ein Mordanschlag auf mehrere Mitarbeiter des Satire-Magazins “Charlie Hebdo”. Unsere Gedanken sind bei den Opfern, ihren Familien und Freunden. Wir verurteilen diesen mehrfachen Mord als unerträglich und werten ihn als Anschlag auf die Pressefreiheit, auf die Freiheit der Gedanken und die Freiheit der Ausdrucksformen von Gesellschaftskritik.<br/><br/>Die Reaktion auf eine solche Tat stellt eine demokratische Gesellschaft auf eine harte Probe. Emotionale Reaktionen auf einen solchen Schrecken sind vor allem eines: menschlich. Doch Emotionen dürfen nicht die Debatte und Politik bestimmen. Wer jetzt versucht, den Schock des Mordanschlags politisch auszunutzen und “Anti-Terror-Gesetze” aus der Schublade zu holen, kann vielleicht auf medialen und gesellschaftlichen Zuspruch hoffen.<br/><br/>Doch es ist der falsche Weg mit Gesetzen zu reagieren, die mehr “Sicherheit” vorgaukeln, aber letztlich nur die Freiheit an sich einschränken werden. Niemandem darf signalisiert werden, daß man mit Mordanschlägen Freiheitsrechte wegschießen könne. Ohnehin gäbe es keine sinnvolle gesetzliche Reaktion auf die Morde, die das Leben der Opfer hätte retten können. Wir dürfen nicht vergessen, daß Frankreich zu den europäischen Ländern mit den schärfsten Sicherheitsgesetzen zählt, schon 2006 Vorratsdatenspeicherung, Überwachung von Fluggastdaten und flächendeckende Videoüberwachung einführte und diese Maßnahmen trotzdem nicht zur Verhinderung der Tat führten. Wer angesichts dessen nun gleichwohl die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung fordert, instrumentalisiert die Opfer dieses abscheulichen Verbrechens für seine Zwecke und trägt zur Irreführung der Öffentlichkeit bei.<br/><br/>Den in solchen Situationen gern wiederholten Forderungskatalog der Polizeien, der Geheimdienste, ihrer kommerziellen Helfer und ihrer politischen Vertreterinnen und Vertreter nach weitreichenden Menschenrechtseinschränkungen zeichnet vor allem eines aus: unbewiesene oder gar nachweislich falsche Behauptungen über seine angebliche Wirksamkeit gegen terroristische Anschläge. Im direkten Angesicht des Verbrechens rational zu reagieren, kann nur bedeuten, unmenschlichen Taten Besonnenheit und Gelassenheit entgegenzusetzen. Es muß gelingen, zu einer evidenzbasierten, menschenrechtsorientierten Sicherheitspolitik zurückzukehren, die Prävention, Wirksamkeit, Angemessenheit, Verhältnismäßigkeit und rechtsstaatliche Prinzipien ins Zentrum der Diskussion stellt.<br/><br/>Auch in Anbetracht von Anschlägen dürfen die Grundfesten der Demokratie niemals aufgegeben werden: Menschen- und Freiheitsrechte sind der Kern und das Wesen demokratischer Gesellschaften. Wer sie in Folge solcher Mordanschläge einschränkt, abbaut oder in ihr Gegenteil verkehrt, hilft indirekt denjenigen, die Anschläge verüben. Jede Reaktion, die Grundrechte und Freiheiten abbaut, ist eine Aufwertung des Terrors und der Folgen, die er mit sich bringt.<br/><br/>Wir haben großen Respekt vor den Worten des damaligen norwegischen Ministerpräsidenten Stoltenberg, der nach dem Anschlag von Oslo und den Morden von Utøya sagte: „Noch sind wir geschockt, aber wir werden unsere Werte nicht aufgeben. Unsere Antwort lautet: mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit.”</p>
</div>
    </content>
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    <title>Fingerabdruck-Biometrie endgültig nur noch Sicherheitsplacebo</title>
    <link type="text/html" href="http://www.ccc.de/de/updates/2014/ursel" rel="alternate"/>
    <id>http://www.ccc.de/de/737</id>
    <updated>2014-12-27T13:01:53+01:00</updated>
    <published>2014-12-27T02:06:00+01:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p>In den letzten Jahren wurde mehrfach erfolgreich demonstriert, wie einfach Fingerabdrücke nachzumachen sind. Dabei war es bisher stets notwendig, dem Besitzer ein Objekt mit glatter Oberfläche, beispielsweise ein Glas oder ein Smartphone, zu entwenden. [3] Heute um 20.30 Uhr werden neue Methoden präsentiert, die mit diesem Hindernis aufräumen. [1]</p>
<p>starbug wird in seinem Vortrag zeigen und erklären, wie er mit Hilfe einer normalen Digitalkamera Fingerabdrücke von Personen während öffentlicher Veranstaltungen erlangen konnte, um etwa damit biometrische Authentifizierungsmethoden zu überwinden. Auch weitere, manchmal überraschende Vorgehensweisen werden präsentiert. Die Sicherheitsversprechen der Hersteller der Fingerabdrucksysteme dürften nun endgültig Makulatur sein. "Nach diesem Vortrag werden wohl Politiker nur noch in Handschuhen zu öffentlichen Auftritten gehen", sagte starbug vom Chaos Computer Club (CCC).</p>
<p>Wie bei allen Vorträgen des 31C3 wird es einen Stream geben. Wer sich also live anschauen will, wie einfach ein Fingerabdruck, etwa der Bundesministerin für Verteidigung, nachgemacht werden kann, ohne in ihre unmittelbaren Nähe zu müssen, dem steht der Stream unter <a href="http://streaming.media.ccc.de/saal1/">http://streaming.media.ccc.de/saal1/</a> zur Verfügung. Selbstverständlich wird außerdem später eine Aufzeichnung online gestellt.</p>
<p><strong>Links</strong>:</p>
<p>[1] Vortrag von starbug: Ich sehe, also bin ich ... Du. Gefahren von Kameras für (biometrische) Authentifizierungsverfahren:</p>
<p><a href="https://events.ccc.de/congress/2014/Fahrplan/events/6450.html">https://events.ccc.de/congress/2014/Fahrplan/events/6450.html</a></p>
<p>[2] 31C3 Streaming:</p>
<p><a href="http://streaming.media.ccc.de/">http://streaming.media.ccc.de/</a></p>
<p>[3] Chaos-Aktivitäten Biometrie:</p>
<p><a href="/en/campaigns/aktivitaeten_biometrie">https://www.ccc.de/en/campaigns/aktivitaeten_biometrie</a></p></div>
    </content>
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  <entry>
    <title>A new dawn – Der 31. Chaos Communication Congress</title>
    <link type="text/html" href="http://www.ccc.de/de/updates/2014/a-new-dawn-der-31-chaos-communication-congress" rel="alternate"/>
    <id>http://www.ccc.de/de/736</id>
    <updated>2014-12-23T16:18:03+01:00</updated>
    <published>2014-12-19T18:18:00+01:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml">
  <p>Ein technisch, politisch und künstlerisch hochkarätiges Programm mit mehr als 120 <a title="Fahrplan" href="https://events.ccc.de/congress/2014/Fahrplan/">Vorträgen</a> und dutzenden <a title="Workshops" href="https://events.ccc.de/congress/2014/wiki/Static:Self-organized_Sessions">Workshops</a> erwartet die Teilnehmer. Hackergruppen aus aller Welt versammeln sich in den <a title="Assemblies" href="https://events.ccc.de/congress/2014/wiki/Static:Assemblies">Assemblies</a>, um ihre Projekte vorzustellen, voranzutreiben oder einfach nur Spaß am Gerät zu haben und sich mit Gleichgesinnten und Interessierten auszutauschen. Namhafte Dekokünstler werden das Gebäude optisch verzaubern, nach Einbruch der Dunkelheit sorgen bekannte Musikschaffende für erstklassige akustische Unterhaltung in der Partyzone.</p>
</div>
    </content>
  </entry>
  <entry>
    <title>Online-Premiere des Films "Wir lieben Überwachung"</title>
    <link type="text/html" href="http://www.ccc.de/de/updates/2014/wirliebenueberwachung" rel="alternate"/>
    <id>http://www.ccc.de/de/735</id>
    <updated>2014-12-10T11:23:04+01:00</updated>
    <published>2014-12-10T03:53:00+01:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p>Noch nicht ganz überzeugt von des Innenministers Plänen? Noch Zweifel, ob Überwachung wirklich so eine gute Idee ist? Doch ein bißchen post-privacy?</p>
<p>Dann bitte <strong><a href="http://youtu.be/qGvZveB1osw">hier klicken</a></strong>.</p>
<p>Wir freuen uns außerdem, auf dem Chaos Communication Congress (31C3) die englischsprachige Premiere des Kurzfilms präsentieren zu dürfen.</p>
<p><strong>Links</strong>:</p>
<p>[1] <a href="http://youtu.be/qGvZveB1osw">Wir lieben Überwachung</a></p>
<p>[2] Du bist Terrorist: <a href="http://www.dubistterrorist.de/">http://www.dubistterrorist.de/</a></p></div>
    </content>
  </entry>
  <entry>
    <title>Chaos Computer Club zur Zensur seiner Inhalte in Großbritannien</title>
    <link type="text/html" href="http://www.ccc.de/de/updates/2014/ccc-censored-in-uk" rel="alternate"/>
    <id>http://www.ccc.de/de/734</id>
    <updated>2014-12-06T04:01:13+01:00</updated>
    <published>2014-12-05T19:34:00+01:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p>Im Juli 2013 hatte der britische Premierminister David Cameron verfügt, daß die großen nationalen Provider eine sogenannte Opt-out-Liste zu implementieren haben, die Inhalte aus dem Netz "filtert". Die in Anlehnung an die chinesischen Zensurmechanismen "Great Firewall of Britain" genannten Filterpraktiken sperren seitdem nicht nur Inhalte legaler pornographischer Seiten, sondern auch solche mit den Themen Alkohol, Drogen, Nikotin – und als "extremistisch" eingestufte Meinungen. [2]</p>
<p>Natürlich können diese Sperren technisch umgangen werden, jedoch sind dazu nicht alle Nutzer in der Lage. So ist beispielsweise die Seite des CCC auch aus Großbritannien weiterhin direkt im Browser über ihre IP-Adresse http://213.73.89.123/ erreichbar.</p>
<p>Die technischen Umgehungsmöglichkeiten der Zensurlisten ändern aber nichts daran, daß es – wie beim Beispiel der Seiten des CCC – zum sogenannten Overblocking kommt, also auch Inhalte gesperrt werden, die keine der faktisch zensierten Themen enthalten. Möglicherweise geht aber der CCC in Großbritannien, einem Land, das seit Jahren abseits mitteleuropäischer Standards der Meinungsfreiheit agiert, als "extremistisch" durch.</p>
<p>"Schon bei der Einführung dieser Filter war klar, daß sie mißbraucht werden würden. Daß sie nun aber nicht nur den Zugang zu unserer Seite, sondern auch noch zu unseren Veranstaltungen erschweren, das schockiert selbst uns," sagte Dirk Engling, Sprecher des CCC. "Wir sehen uns leider darin bestätigt, daß Zensurinfrastruktur – ganz unabhängig vom Land, in dem sie eingesetzt wird – früher oder später auch zur Durchsetzung politischer Interessen eingesetzt wird."</p>
<h3>Links:</h3>
<ul>
<li>[1] <a href="https://events.ccc.de/">Vorverkauf für den 31C3</a></li>
<li>[2] <a href="http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/aus-dem-maschinenraum/aus-dem-maschinenraum-unser-netz-soll-schoener-werden-12305418.html?printPagedArticle=true">Unser Netz soll schöner werden</a></li>
</ul></div>
    </content>
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    <title>Veranstaltung zu 30 Jahre BTX-Hack </title>
    <link type="text/html" href="http://www.ccc.de/de/updates/2014/veranstaltung-zu-30-jahre-btx-hack" rel="alternate"/>
    <id>http://www.ccc.de/de/733</id>
    <updated>2015-04-08T17:50:30+02:00</updated>
    <published>2014-11-14T06:36:00+01:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p>Am 17. November 2014 jährt sich zum dreißigsten Mal der legendäre BTX-Hack, bei dem Steffen Wernèry und Wau Holland die Schwachstellen des BTX-Systems der Bundespost aufzeigten und die Hamburger Sparkasse um 135.000 DM "erleichterten".</p>
<p>Die Medienaufmerksamkeit rund um diesen Hack führte dazu, daß der CCC einer beiten Öffentlichkeit bekannt wurde und sich das Image des Hackers in der Öffentlichkeit grundlegend hin zum Guten wandelte.</p>
<p>Zum Jahrestag lädt die Wau-Holland-Stiftung zu einer Podiumsdiskussion mit Eric Danke, damaliger verantwortlicher BTX-Projektleiter bei der Deutschen Bundespost, und mit Steffen Wernéry, beteiligter CCC-Hacker, ein:<br/><strong>am 17. November 2014 ab 19 Uhr im Berlin Congress Center (bcc) am Alexanderplatz</strong>. Der Eintritt ist frei.</p>
<p>Als Countdown für das Jubiläum veröffentlicht die Wau-Holland-Stiftung täglich neue Dokumente aus dem Hackerarchiv, die bisher nicht oder nur schwer zugänglich waren.</p>
<p><a title="Wau Holland Stiftung" href="https://www.wauland.de/de/hackerarchiv/1984-11-17_btx-hack.html" target="_self">Zur Webseite der Stiftung</a></p></div>
    </content>
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    <title>CCC verurteilt den Ankauf von "0days" durch den BND</title>
    <link type="text/html" href="http://www.ccc.de/de/updates/2014/0days-an-den-bnd" rel="alternate"/>
    <id>http://www.ccc.de/de/732</id>
    <updated>2014-11-10T09:18:32+01:00</updated>
    <published>2014-11-10T09:00:00+01:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p>Der BND will sich jetzt auch offiziell in die Lage versetzen, in beliebige Mobiltelefone und Computer einzubrechen. Angesichts der momentan im NSA-BND-Untersuchungsausschuß erst stattfindenden Versuche, die gegenwärtigen technischen Praktiken des Geheimdienstes in Kollaboration mit ausländischen Partnern zu verstehen und aufzuklären, ist diese Forderung an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Die Enthüllungen der letzten anderthalb Jahre haben gezeigt, daß die unkontrollierten Geheimdienste weltweit alle ihnen zur Verfügung stehenden technischen Mittel nutzen, um sich weitgehend ohne effektive parlamentarische Kontrolle nicht nur Informationen über Opposition, kritische Presse und unbescholtene Bürger zu verschaffen, sondern schlichtweg sämtliche Daten abzugreifen, derer sie technisch habhaft werden können.</p>
<p>Mit der unverhohlenen geheimdienstlichen Forderung, hinterrücks in Computer eindringen zu wollen, sollen praktisch kritische Sicherheitslücken mißbraucht werden, die auch anderen Kriminellen einen Angriffspunkt bieten. Gleichzeitig wird es Bürgern und Unternehmen erschwert, sich vor technischen Angriffen auf persönliche Daten oder Geschäftsgeheimnisse zu schützen und erleichtert zudem dritten Geheimdiensten das Ausspähen von Staats- und Betriebsgeheimnissen.</p>
<p>0day-Exploits werden auf dem ohnehin bereits von konkurrierenden Geheimdiensten finanzierten kriminellen Schwarzmarkt für sechs- bis achtstellige Euro-Beträge gehandelt. Um auf diesem Markt mitspielen zu können, müßte sich der BND mit Steuergeldern in gleicher Höhe am Bieterwettstreit beteiligen. Denn wie beim Handel mit Drogen oder Waffen regelt auch bei 0day-Exploits die Nachfrage das Angebot.</p>
<p>Dirk Engling, Sprecher des CCC, warnte: "Wenn auch deutsche Geheimdienste diesen Schwarzmarkt mit unseren Steuergeldern noch anheizten, würde das erhebliche Folgekosten für die Wirtschaft haben, die schon heute kaum hinterherkommt, ihre technische Infrastruktur gegen Angriffe zu verteidigen." Der Anreiz würde weiter steigen, aufgespürte Sicherheitslücken im Geheimen zu handeln bzw. gezielt vermeintlich harmlose Fehler in kritische Softwarekomponenten einzubauen und diese dann nach einiger Zeit den Diensten und ihren Partnerfirmen zu verkaufen.</p>
<p>Die Logik des Mitmischen im Schwachstellen-Schwarzmarkt führt dazu, daß Geheimdienste ein Interesse daran haben müssen, wenn eklatante Sicherheitslücken möglichst lange unentdeckt bleiben, während sie gleichzeitig nicht sicherstellen können, daß die gleiche Sicherheitslücke nicht auch von Kriminellen entdeckt oder parallel an diese verkauft wird. So können dann entsprechende Lücken für lange Zeit unbemerkt ausgenutzt werden.</p>
<p>Dirk Engling findet zu den Plänen des BND klare Worte: "Der geplante Erwerb und Handel mit Sicherheitslücken durch den BND wäre nicht nur in mehrfacher Hinsicht rechtlich fragwürdig, sondern ist auch eine direkte und vorsätzliche Schädigung der deutschen Wirtschaft." Sicherheitslücken gehören nach der Entdeckung geschlossen und nicht verkauft und geheimgehalten solange es irgendwie geht.</p>
<p>Der CCC fordert ein Verbot des Aufkaufs und der Verwendung von 0days durch Geheimdienste und auch sonstige deutsche Behörden. Stattdessen sollten die eingesparten Gelder in die Förderung von Software-Audits investiert werden. Die für den Ankauf vorgesehenen Mittel sollten in eine gute personelle und materielle Ausstattung für Auditierungen von auf Open Source basierender Software fließen, statt in einen mindestens anrüchigen Schwarzmarkt Gelder zu stecken und erheblichen Schaden im IT-Sektor in Kauf zu nehmen.</p>
<p>Deutsche Behörden und Unternehmen sollten zudem verpflichtet werden, im Rahmen einer "responsible disclosure" alle ihr bekanntgewordenen kritischen Sicherheitslücken zu veröffentlichen.</p>
<h3>Links und weiterführende Informationen</h3>
<ul>
<li>[1] <a title="Meldung auf SPIEGEL Online zum Ankauf von 0days" href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-will-informationen-ueber-software-sicherheitsluecken-einkaufen-a-1001844.html">http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-will-informationen-ueber-software-sicherheitsluecken-einkaufen-a-1001844.html</a></li>
<li>[2] <a title="BuggedPlanet. Dokumentation der geheimdienstlichen Zulieferer von offensiver Computer-Sicherheitssoftware" href="http://buggedplanet.info/">http://buggedplanet.info/</a></li>
</ul></div>
    </content>
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    <title>FIfFKon: Unter den eigenen Geheimdienst-Teppich blicken</title>
    <link type="text/html" href="http://www.ccc.de/de/updates/2014/fiffkon" rel="alternate"/>
    <id>http://www.ccc.de/de/731</id>
    <updated>2014-10-14T12:19:31+02:00</updated>
    <published>2014-10-14T10:35:00+02:00</published>
    <content type="xhtml">
      <div xmlns="http://www.w3.org/1999/xhtml"><p> </p>
<p><strong>FIfFKon 2014: Der Fall des Geheimen – Ein Blick unter den eigenen Teppich</strong></p>
<p> </p>
<p>Am 7. und 8. November 2014 lädt das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) zur FIfFKon 2014 ein. Wir werfen den längst überfälligen Blick unter Deutschlands eigenen Geheimdienst-Teppich, denn spätestens nach den jüngsten Enthüllungen zur Rolle Deutschlands im globalen Geheimdienstroulette ist es absurd, nur mit dem Finger über den Atlantik oder auf die Britischen Inseln zu zeigen. Insbesondere Deutschland agiert willentlich als Dreh- und Angelpunkt globaler geheimdienstlicher Aktivitäten und treibt die flächen­deckende Überwachung voran.</p>
<p>Wir wollen die Rolle der deutschen Geheimdienste beschreiben und verstehen, wie die Überwachungssysteme gebaut sind, nach welchen Menschen- und Weltbildern sie konzipiert und in welchen Kontexten sie verwendet werden. Mit Experten, Betroffenen, Politikern und der Öffentlichkeit werden technische, politische, rechtliche, wirtschaftliche und historische Aspekte betrachtet – von Echelon über Prism bis Eikonal. Die Zusammenarbeit von Geheimdiensten, deutschen Telekommunikationsanbietern und Technikern bedarf der besonderen Aufmerksamkeit.</p>
<p>Nötig ist der Blick unter den eigenen Teppich auch, weil die deutsche parlamentarische Aufklärungsarbeit zu den Machenschaften von NSA, GCHQ, BND und Co. nur schleppend vorankommt und angesichts der systematischen Mißachtung von Menschenrechten und Grundrechten deutscher Geheimdienste halbherzig wirkt. Zudem sabotiert die Bundesregierung das parlamentarische Unterfangen absichtsvoll und maßgeblich: sei es durch fast durchgehend geschwärzte oder gänzlich zurückgehaltene Dokumente, durch die Verhinderung von Zeugenvernehmungen oder durch die monatelange Verzögerungen. Die Regierung und ihre Geheimdienste haben offenbar aktiv vergessen, daß sie eigentlich vom Parlament kontrolliert werden sollten und nicht andersrum.</p>
<p>Wir laden alle Interessierten zu Vorträgen und Diskussionen mit Ute Bernhardt, Matthias Bäcker, Wolfgang Coy, Hans-Jörg Kreowski, Constanze Kurz, Wolfgang Nešković (angefragt), Frank Rieger, Anne Roth, Ingo Ruhmann, Peter Schaar, Erich Schmidt-Eenboom, Patrick Sensburg (angefragt), Hans-Christian Ströbele, Gregor Wiedemann und Andy Müller-Maguhn ein. Das Nö-Theater wird am Samstagabend das Stück "V wie Verfassungsschutz"<strong> </strong>aufführen.</p>
<p>Für die Veranstaltungen wird ein Stream zur Verfügung gestellt. Der Eintritt ist frei, um Anmeldung wird zwecks Platzbeschränkung gebeten (siehe Anmeldung auf der Webseite).</p>
<p> </p>
<p><strong>Save the date!</strong></p>
<p>- 7. und 8. November 2014</p>
<p>- Technische Universität Berlin (U-Bahnhof Ernst-Reuter-Platz)</p>
<p> </p>
<p><strong>Links</strong>:</p>
<p>- Webseite: <a href="https://www.fiffkon.de/">https://www.fiffkon.de</a></p>
<p>- Twitter: <a href="https://twitter.com/fiffkon">@FIfFKon</a></p>
<p>- Hashtag: #FIfFKon</p>
<p> </p>
<p> </p>
<p>Das Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V. verbindet engagierte Menschen aus Wissenschaft und Praxis der Informatik und Informationstechnik. Informatiker stehen in der Verantwortung, über die Konsequenzen ihrer Arbeit nachzudenken und sollten wissen, dass gesellschaftliche Probleme nicht allein technisch lösbar sind.</p></div>
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